Maklerrecht Stuttgart
Die überwiegende Anzahl aller Immobilientransaktionen im Bundesgebiet wird über gewerbliche Immobilienmakler abgewickelt.
Angesichts der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der für die Nachweis- oder Vermittlungsleistung vom Kunden zu zahlenden Maklerprovisionen aber auch infolge grundlegender gesetzgeberischer Änderungen im Maklerrecht seit der Einführung des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten seit Geltung vom 23.12.2020 sind grundsätzliche Rechtsfragen zu beachten.
Seit mehr als 2 Jahrzehnten vertreten wir nicht nur mehrere renommierte Maklerbüros in Baden-Württemberg, zum Teil auch bundesweit, sondern auch die Kunden der Makler.
Sie haben Fragen zum Maklerrecht?
Bitte zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Jetzt Kontakt aufnehmenUnsere Beratung und Vertretung im Maklerrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- wirksame Vereinbarung einer Maklerprovision, auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH über stillschweigend zustande gekommene Maklerverträge
- Neuregelungen im BGB seit Ende 2020 in § 656a Beachtung der Textform
- Halbteilungsgrundsatz zu beachten bei Veräusserung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gemäß der Neuregelung des § 656c BGB
- persönliche Anwendungsbereich der §§ 656c und 656b BGB nur dann, wenn der Käufer ein Verbraucher ist
- zulässige oder unzulässige Tätigkeit des Maklers als Doppelmakler
- Prüfung von Reservierungsvereinbarungen des Maklers auf rechtliche Zulässigkeit
- Kausalität der Maklerleistung für das Zustandekommen des Hauptvertrages
- Unabhängigkeit des Maklers im Verhältnis zu den Vertragsparteien des Immobilienvertrages
- Verwirkung des Maklerlohns bei krassem Fehlverhalten des Maklers
Ihre Ansprechpartner für das Maklerrecht in Stuttgart

Frank Stege
Rechtsanwalt