Medizinrecht Stuttgart

Das Medizinrecht ist durch eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen geprägt, welche die ärztliche Tätigkeit in der niedergelassenen Praxis und/oder im Krankenhaus betrifft. Die umfassende, ganzheitliche und strategische Beratung, ist für uns selbstverständlich.

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Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
 

  • Vertragsarztrecht; insbesondere Zulassungsrecht
  • Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren
  • Berufsausübungsgemeinschaften
  • Ermächtigung von Einrichtungen, Krankenhausärzten und Instituten
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Praxiskauf und -verkauf / Praxisübernahme
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
  • Chefarztvertragsrecht
  • Weiterbildungsrecht der Ärzte
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen, insbesondere Heilmittelwerberecht
  • Krankenhausrecht

 

Ihre Ansprechpartner für das Medizinrecht in Stuttgart